Allgemeine Verkaufsbedingungen von Marinepartsystem

Anwendbarkeit

Angebote/Vereinbarungen

Preise und Zahlungen

„Gemäß dem Gesetz über die Mehrwertsteuer (37. Dez. 1992, 28. Dez.), Artikel 138,“ sind die von den Käufern von gebrauchten Waren (Marge) gezahlten Gebühren nicht abzugsfähig. die von steuerpflichtigen Wiederverkäufern geliefert werden, die der in diesem Kapitel geregelten Sonderregelung unterliegen. „

Lieferung

Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung oder einem sonstigen Ausgleich.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst dann über, wenn Sie alle Verpflichtungen, die Sie Marinepartsystem im Rahmen eines Vertrags schulden, erfüllt haben. Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf Sie über.

Garantie

Alle von Marinepartsystem angebotenen Artikel stammen von privaten, gebrauchten, Rand- und / oder Konkursparteien, wodurch die geltenden Werksgarantien ausgeschlossen sind. Marinepartsystem kann und wird keine Garantien geben und kann niemals dafür haftbar gemacht werden.

Werbung und Haftung

Höhere Gewalt

Sonstiges

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht